SGB I § 21a Leistungen der sozialen Pflegeversicherung

(1) Nach dem Recht der sozialen Pflegeversicherung können in Anspruch genommen werden:

1.
Leistungen bei häuslicher Pflege:

a)
Pflegesachleistung,
b)
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen,
c)
häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson,
d)
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen,

2.
teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege,
3.
Leistungen für Pflegepersonen, insbesondere

a)
soziale Sicherung und
b)
Pflegekurse,

4.
vollstationäre Pflege.

(2) Zuständig sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen.

arbeiten24.eu - die kostenlose Jobbörse inserieren Sie hier unter Arbeitgeber kostenlos Ihre aktuellen Stellenangebote. Software für Arbeitsvermittler und Angebote für Webdesign finden Sie bei unserem Partner HR-SoftSolution.

Für Existenzgründer, Gründungsberater, Seminaranbieter und Bildungsträger empfehlen wir das Portal für Existenzgründer, Gründungsberater und Seminaranbieter - egseminar.de . Hier können Sie kostenlos Seminare inserieren, einen bestimmten Gründungsberater in Ihrer Region finden und Informationen rund um die Existenzgründung abrufen.


Druckbare Version