SGB II § 8 Erwerbsfähigkeit

(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
(2) Im Sinne von Absatz 1 können Ausländer nur erwerbstätig sein, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte.

arbeiten24.eu - die kostenlose Jobbörse, inserieren Sie hier unter Arbeitgeber kostenlos Ihre aktuellen Stellenangebote. Software für Arbeitsvermittler und Angebote für Webdesign finden Sie bei unserem Partner HR-SoftSolution.

Für Existenzgründer, Gründungsberater, Seminaranbieter und Bildungsträger empfehlen wir das Portal für Existenzgründer, Gründungsberater und Seminaranbieter - egseminar.de . Hier können Sie kostenlos Seminare inserieren, einen bestimmten Gründungsberater in Ihrer Region finden und Informationen rund um die Existenzgründung abrufen.


Druckbare Version


SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit
SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen